„Celler Scene“

Wissen, was los ist ...

ARBEITSAGENTUR CELLE
Meldungen im Dezember 2020

Mittwoch, 30. Dezember 2020

Fördervoraussetzungen des Bundesprogramms
„Ausbildungsplätze sichern“ erleichtert –
Eventuell erneute Antragstellung erforderlich

CELLE.  Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ will die Bundesregierung den Ausbildungsmarkt stützen und es Unternehmen erleichtern, auch unter Pandemie-Bedingungen ihr Ausbildungs-Engagement aufrechtzuerhalten und jungen Menschen Ausbildungs-Chancen zu bieten. Die Förderrichtlinien für dieses Programm wurden nun angepasst und die Zugangsvoraussetzungen deutlich erleichtert.

Während bisher ein Ausbildungsverhältnis nur gefördert werden konnte, wenn es frühestens am 1. August 2020 begonnen hatte, wurde dieser Zeitraum nun erweitert: Eine Förderung ist jetzt auch möglich, wenn der Ausbildungsbeginn bereits frühestens am 24. Juni 2020 oder danach lag.

Unternehmen, die nach dem Bundesprogramm gefördert werden wollen, müssen erheblich von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sein.

Als Nachweis dieser erheblichen Betroffenheit dienen zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen und nun ebenfalls erleichtert wurden:

  • Während für eine Förderung bisher ein Monat Kurzarbeit im 1. Halbjahr 2020 tatsächlich durchgeführt werden musste, reicht es nun, einen Monat Kurzarbeit im Zeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2020 durchgeführt zu haben.
  • Mit dem Umsatzrückgang wurde auch ein weiteres Kriterium der erheblichen Corona-Betroffenheit weiter gefasst: Musste der Umsatzrückgang bisher mindesten 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten betragen haben, gilt nun, dass der Umsatzrückgang im Zeitraum April bis Dezember 2020 entweder durchschnittlich 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten betragen haben muss, oder 30 Prozent in fünf zusammenhängenden Monaten.

Wichtig: Anträge, die wegen des Nicht-Erfüllens der bisher geltenden Regelungen abgelehnt wurden, werden nicht automatisch von der „Arbeitsagentur“ geprüft, ob es unter den neuen Bedingungen doch zu einer Förderung kommen kann. Unternehmen können aber innerhalb der nächsten drei Monate nach Inkrafttreten der Änderungen am 1. Januar 2021 einen erneuten Antrag stellen.

Mehr Informationen erhalten Unternehmen bei ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder unter der kostenlosen Service-Hotline Tel. 0800-4555520.

Freitag, 18. Dezember 2020

Region Celle:
Kein Dienstbetrieb der „Agenturen für Arbeit“
und des „Jobcenters im Landkreis Celle“

CELLE / LANDKREIS CELLE.  Pandemie-bedingt sind derzeit alle Dienststellen der „Agentur für Arbeit Celle“ mit der Geschäftsstelle Hermannsburg und das „Jobcenter im Landkreis Celle“ mit der Geschäftsstelle Hermannsburg für den freien Zugang geschlossen. Die Beratungs-Dienstleistungen und die Zahlbarmachung der Geldleistungen werden online oder telefonisch erbracht.

Die „Agenturen für Arbeit“ in Celle und Hermannsburg und das „Jobcenter im Landkreis Celle“ mit der Geschäftsstelle Hermannsburg sind am 24. Dezember und am 31. Dezember 2020 geschlossen.

Am 28. Dezember, 29. Dezember und 30. Dezember sowie ab 4. Januar 2021 sind die Einheiten wieder dienstbereit. An diesen Tagen können Anliegen mit der „Agentur für Arbeit“ wie an jedem Werktag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Service-Hotline Tel. 0800-4555500 geklärt werden. Die pandemie-bedingte Entlastungs-Rufnummer Tel. (05141) 961-750 wird ebenfalls geschaltet sein.

Der gemeinsame Arbeitgeber-Service von „Agentur für Arbeit“ und „Jobcenter im Landkreis Celle“ ist unter der kostenfreien Service-Hotline Tel. 0800-4555520 ebenfalls werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Auch hier ist die Entlastungs-Rufnummer Tel. (05141) 961-888 geschaltet. Insbesondere Anfragen zu Kurzarbeitergeld und die Meldung freier Arbeits- und Ausbildungsstellen werden bearbeitet.

Für alle Kundinnen und Kunden der „Agentur für Arbeit“ gibt es zudem rund um die Uhr einen umfangreichen E-Service unter www.arbeitsagentur.de. Dort kann bequem von Zuhause aus beispielweise die Arbeitssuchend-Meldung erfolgen oder Veränderungen der Bankverbindung oder der Adresse mitgeteilt werden. Über den Link „Arbeitslosengeld beantragen“ gelangt man direkt zum Antrag. Arbeitgeber erhalten hier einen Überblick über alle Themen rund um die Themen Arbeits- und Ausbildungsstellen, Kurzarbeit, Förderrecht und Weiterbildung während der Beschäftigung und während der Kurzarbeit.

Für alle Kundinnen und Kunden des „Jobcenters im Landkreis Celle“ gelten die Service-Zeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr. Das „Jobcenter im Landkreis Celle“ und die Geschäftsstelle Hermannsburg sind unter Tel. (05141) 961-940 erreichbar.

Alle Anträge, Anliegen und Unterlagen für das „Arbeitslosengeld II“ sollten postalisch, per E-Mail oder in den Hausbriefkasten des „Jobcenters im Landkreis Celle“ (Dienststelle Celle und Hermannsburg) eingeworfen werden. Es entstehen keine Nachteile. Anträge können auch über www.jobcenter.digital heruntergeladen werden. Weitere Formulare stehen dort ebenfalls zur Verfügung. Für finanzielle Notfälle ist die Service-Hotline Tel. (05141) 961-940 beim „Jobcenter im Landkreis Celle“ eingerichtet. Im Fall einer finanziellen Notlage erhalten Sie nur nach telefonischer Vorklärung einen Termin zur Vorsprache.

Dienstag, 8. Dezember 2020

Achtung, Unternehmen!
Bei Kurzarbeit Drei-Monats-Frist beachten

CELLE.  Nachdem sich in den Sommermonaten die Lage auf dem Arbeitsmarkt etwas entspannte, hatten einige Unternehmen im Agentur-Bezirk Celle die corona-bedingte Kurzarbeit beendet. Aufgrund des zuletzt verhängten „Lockdown light“ stellt sich in vielen Betrieben aber wieder Arbeitsausfall ein. Aber Achtung: Wenn die Kurzarbeits-Pause drei Monate oder länger gedauert hat, erlischt die im Frühjahr gestellte Anzeige. Unternehmen müssen daher unverzüglich schriftlich oder elektronisch eine erneute Anzeige bei ihrer „Agentur für Arbeit“ stellen. Darauf weist die „Bundesagentur für Arbeit“ hin.

Außerdem wichtig: Unternehmen, die vom angeordneten Teil-Lockdown betroffen sind und die von der Bundesregierung beschlossene Umsatzausfall-Entschädigung beantragen, können auch im Monat November 2020 Kurzarbeitergeld nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen erhalten. Bei der Berechnung der Umsatzausfall-Entschädigung wird das Kurzarbeitergeld allerdings angerechnet. Kurzarbeitergeld und Ausfall-Entschädigung werden also nicht addiert.

Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzudämpfen, wurde die Bezugsdauer der Lohnersatzleistung nun für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, auf maximal bis zu 24 Monate verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021.

Steuerliche Behandlung bei Arbeitnehmern

Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es wird jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt (sogenannter Progressionsvorbehalt).

Meldepflicht –
Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern
müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Unternehmen müssen bis zum 31. März 2021 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der „Agentur für Arbeit“ bis spätestens 31. März 2021 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch.

Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

Kostenlose Software

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software „IW-Elan“ nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichs-Abgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichs-Abgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.

Ausgleichs-Abgabe

Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt:

Beschäftigungsquote
für Arbeitgeber

Höhe der Abgabe
je Monat
und unbesetztem
Arbeitsplatz


3 Prozent
bis unter 5 Prozent

125,– €


2 Prozent
bis unter 3 Prozent

220,– €


unter 2 Prozent

320,– €


Regelungen für kleinere Betriebe

Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 125 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.

Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.

Die Mittel der Ausgleichs-Abgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Dienstag, 1. Dezember 2020

Region Celle:
Rückgang der Arbeitslosenzahl –
Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt

CELLE / LANDKREIS CELLE.  Bei den „Arbeitsagenturen“ und „Jobcentern“ im Bezirk der „Agentur für Arbeit Celle“ waren im November 10.379 Arbeitslose gemeldet. Die Arbeitslosenzahl nahm gegenüber Oktober um 46 Personen (0,4 Prozent) zu. Im Vergleich zum November des vergangenen Jahres zeigte sich ein Anstieg um 1.679 Personen (19,3 Prozent). Die Arbeitslosenquote im „Arbeitsagentur“-Bezirk lag unverändert bei 6,1 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Vor einem Jahr betrug die Quote 5,2 Prozent.

„Die Entwicklung der Arbeitslosenzahl im Agentur-Bezirk differiert, ist dennoch typisch für diese Jahreszeit. Die Reduzierung der Zahl der Arbeitslosen im Landkreis Celle setzte sich weiter fort“, so Sven Rodewald, Vorsitzender der Geschäftsführung der „Agentur für Arbeit Celle“. „Der Start des Arbeitsmarktes in die traditionell weniger dynamischen Wintermonate erfolgt dieses Jahr unter den besonderen corona-bedingten Umständen und der Unsicherheit, wie lange der zweite Lockdown anhält. Unternehmen sollten diese Zeit nutzen, um die Beschäftigten-Qualifizierung während des Kurzarbeitergeldes zu planen und anzuschieben. Hier berät der Arbeitgeber-Service und ist kostenfrei unter Tel. 0800-4555520 oder unter Tel. (05141) 961-888 zu erreichen. Menschen mit Behinderungen können für die Personal-Auswahl ebenso interessant werden und von der Arbeitsmarktlage profitieren – wenn Personal-Verantwortliche das gesamte Bewerberpotential sichten und den Kontakt in punkto Beschäftigten-Unterstützung zu den Spezialisten der ‚Agentur für Arbeit‘ suchen.“

Regionale Entwicklung der Arbeitslosigkeit

  • Arbeitslosenzahl: 5.800
  • Arbeitslosenquote (Vorjahreswert): 6,3 Prozent (5,3 Prozent)
  • Veränderung zum Vormonat: minus 58 / minus 1,0 Prozent
  • Stellenzugang (zum Vorjahresmonat): 271 (minus 9,1 Prozent)
  • Veränderung zum Vorjahresmonat: plus 896 / plus 18,3 Prozent
  • Stellenbestand (zum Vorjahresmonat): 1.412 (minus 20,8 Prozent)

Im November waren in Stadt und Landkreis Celle 5.800 Arbeitslose gemeldet und damit 58 Personen (1,0 Prozent) weniger als im Vormonat. Der Vergleich zum Vorjahr zeigte einen Anstieg um 896 Personen (18,3 Prozent). Die Arbeitslosenquote stagniert bei 6,3 Prozent. Vor einem Jahr betrug die Quote 5,3 Prozent.

Von der „Agentur für Arbeit Celle“ wurden 2.350 arbeitslose Personen betreut. Im Vergleich zum Oktober sank die Zahl der Arbeitslosen um zehn Personen (0,4 Prozent) und verglichen mit November vergangenen Jahres stieg sie um 652 Personen (38,4 Prozent). Beim Jobcenter im Landkreis Celle waren 3.450 Arbeitslose gemeldet und damit 48 Personen (1,4 Prozent) weniger als vor einem Monat und 244 Personen (7,6 Prozent) mehr als im Vorjahresmonat.

671 jüngere Frauen und Männer unter 25 Jahren waren im November arbeitslos gemeldet, 15 Personen (2,2 Prozent) weniger als vor einem Monat. Verglichen mit November 2019 stieg die Arbeitslosenzahl bei dieser Personengruppe um 104 Personen (18,3 Prozent).

1.1863 Arbeitslosmeldungen erfolgten im November, 62 sogenannte Zugänge (5,0 Prozent) weniger als im Oktober und 117 Zugänge (9,0 Prozent) weniger als im November des vergangenen Jahres. Im Gegenzug wurden 1.250 Abgänge aus der Arbeitslosigkeit verzeichnet, 166 Abgänge (11,7 Prozent) weniger als im Vormonat und 242 Abgänge (16,2 Prozent) weniger als vor einem Jahr.

Arbeitsuchende im Kontext von Fluchtmigration

Die Daten werden mit Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten im Internet des Statistik-Services der „Bundesagentur für Arbeit“ unter https://statistik.arbeitsagentur.de verfügbar.

Stellenmarkt

Im November wurden 271 Arbeitsangebote im Landkreis Celle neu aufgenommen, 11 Stellen (3,9 Prozent) weniger als im Oktober. Der Vergleich zum November des Vorjahres zeigte ein Minus um 27 Stellenangebote (9,1 Prozent). Insgesamt waren 1.412 freie Stellen in Stadt und Landkreis Celle im Bestand der „Jobbörse“ der „Bundesagentur für Arbeit“, damit sank die Zahl zum Oktober um 42 Stellen (3,9 Prozent) und sank verglichen mit dem Vorjahresmonat um 27 Stellen (9,1 Prozent).

Unterbeschäftigung

Die „Agentur für Arbeit“ veröffentlicht ergänzend zur gesetzlich definierten Arbeitslosenzahl auch Angaben zur Unterbeschäftigung. Dazu zählen zusätzlich zu den Arbeitslosen solche Personen, die nicht als arbeitslos gelten, die aber z. B. im Rahmen von arbeitsmarkt-politischen Maßnahmen gefördert werden.

Die Unterbeschäftigung im Landkreis Celle betraf nach vorläufigen Angaben im November 7.738 Personen.

Region Celle:
Zweiter Lockdown steigert Anzahl neuer Kurzarbeit-Anzeigen

Die Anzahl der eingehenden Anzeigen auf Kurzarbeit bei der „Agentur für Arbeit“ in Celle und Hermannsburg hat im November eine lockdown-bedingte Steigerung gehabt.

Die Corona-Krise beeinflusst das Leben und den Alltag enorm. Welche Folgen das auf den Arbeitsmarkt hat, zeigt in Ansätzen der aktuelle Arbeitsmarktbericht.

Mit Stand 25. November 2020 sind im Agentur-Bezirk 294 (Vormonat: 46) Anzeigen zur Kurzarbeit eingegangen. In diesen vorläufig geprüften Anzeigen wurden 3.238 Personen benannt. Kumuliert sind damit 46.274 Personen seit März in Kurzarbeit angemeldet. Genauere Informationen zu den Anzeigen werden erst vorliegen, wenn diese tatsächlich abgerechnet werden.

Das Kurzarbeitergeld und das Arbeitslosengeld sind Pflichtleistungen. Wer einen Anspruch begründet, erhält diese Leistung. Derzeit sind die „Agenturen für Arbeit“ und die „Jobcenter“ für das Publikum geschlossen um vor Ansteckung zu schützen. Die Mitarbeitenden sind jedoch weiter bei der Arbeit und sichern die Leistungs-Auszahlung und sorgen dafür, dass jeder, der in diesen Zeiten Hilfe braucht, diese auch schnell erhält.

Die Beratungs-Hotline für alle Arbeitgeber im Bereich der „Agentur für Arbeit Celle“ und deren Geschäftsstelle in Hermannsburg lautet Tel. (05141) 961-888. Die „Bundesagentur für Arbeit“ bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen. Dieses Schritt-für-Schritt-Video unter https://youtu.be ist für jeden Antragstellenden ein Hilfe-Angebot.

Im „Google-Play-Store“ und im „Apple-App-Store“ finden Sie Apps zur Abrechnung der Kurzarbeit. Eine weitere Hilfe ist die Homepage www.kurzarbeit-einfach.de.

Geändert:  12 / 2020